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Wettbewerbsrecht |
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Rechtsanwalt Tel: 0381 / 87729102 |
Wettbewerbsrecht: Das Wettbewerbsrecht ist in verschiedenen Gesetzen, vor allem aber im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer sollen vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden. Weiterhin soll das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten und somit fairen Wettbewerb gesichert werden. Unlauter kann Wettbewerb unter den verschiedensten Gesichtspunkten sein, z. B. bei irreführender Werbung oder gezielter Behinderung des Mitbewerbers. Im Bereich des Wettbewerbsrechtes können wir für Sie prüfen, ob eine Werbeaktion Ihres Konkurrenten rechtlich zu beanstanden ist und dann ggf. gegen den Wettbewerber mit einer Abmahnung und, wenn notwendig, auch mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen. Bevor Sie eine eigene Werbeaktion starten, können wir prüfen, ob diese rechtlich in Ordnung ist oder Sie Gefahr laufen, deswegen abgemahnt zu werden. In letzterem Fall können wir Sie beraten, wie die geplante Werbeaktion zu ändern ist, so dass rechtliche Risiken ausgeschlossen oder jedenfalls minimiert werden. Sollten Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung bekommen haben, können wir Sie diesbezüglich beraten und außergerichtlich wie gerichtlich vertreten. |
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