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Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht |
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Rechtsanwalt Tel: 0381 / 87729102 |
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: Im Strafrecht geht es um die Bestrafung des Bürgers durch den Staat für kriminelles Unrecht (z. B. Raub, Mord, Diebstahl). Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es um die Bestrafung des Bürgers durch den Staat für Verstöße gegen gesetzliche Verbote, die nicht als kriminelles Unrecht eingestuft werden, sondern - eine Stufe niedriger - als Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsverstoß). Sinn und Zweck des staatlichen Strafens liegt nicht in Rache, Vergeltung oder Genugtuung, sondern in Generalprävention (Abschreckung für andere potentielle Täter) und Spezialprävention (Einwirken auf den Täter, gleiche oder ähnliche Taten nicht zu wiederholen). Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in erster Linie bei solchen Taten, die im Zusammenhang entweder mit dem Straßenverkehr (z. B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, Fahren im fahruntüchtigen Zustand oder ohne Fahrerlaubnis, Verkehrsunfallflucht) oder beruflichem und unternehmerischen Handeln (z. B. Betrug, Untreue, Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen, Subventionsbetrug) stehen. Im allgemeinen Strafrecht (z. B. Raub, Mord, Vergewaltigung) werden wir nur in seltenen Ausnahmefällen tätig. |
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