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Gewerbemietrecht |
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Rechtsanwalt Tel: 0381 / 87729102 |
Gewerbemietrecht: Unter Gewerbemiete versteht man die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und Räumen zu anderen als Wohnzwecken. Es geht also insbesondere um Mietverträge für Gebäude oder Räume zum Betrieb eines Büros, eines Ladenlokals, einer Werkstatt, eines gastronomischen Betriebes oder als Lagerhalle bzw. -raum. Das Gewerbemietrecht hat dieselbe gesetzliche Basis wie das Wohnraummietrecht. Das Wohnraummietrecht hält aber in Sondervorschriften zahlreiche Erleichterungen und Vergünstigungen für den Mieter bereit (z. B. beim Kündigungsschutz und den Kündigungsfristen), die im Gewerbemietrecht keine Anwendung finden. Wir können für Sie Gewerbemietverträge ausarbeiten oder überprüfen. Bei allen Streitigkeiten aus Gewebemietverträgen beraten und vertreten wir Sie gerne sowohl außergerichtlich wie gerichtlich. |
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